Ausbildung Kosmetikerin
Abendkurs, 6 Monate
ohne Fachfußpflege, Maniküre und Massage
Unterrichtszeiten: Montag, 17.00 – 21.00 h
€ 1.400,- Ausbildungsgebühr
€ 80,- Anmeldegebühr
€ 1800,- Prüfungs-/Zertifikatsgebühr
Ratenzahlung möglich: 12 x € 116,- oder 6 x € 233,-
Nächster Beginn: 06. Oktober 2025
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Der Lehrplan
Theorie + Praxis
>Theorie/Praxis der Kosmetik (Gesicht)
>Apparative Kosmetik
>Hygiene
>Physik
>Chemie- und Rohstoffkunde
>Fachkunde
>Anatomie und Physiologie
>Dermatologie
>Orthopädie
Ihr Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss der 6-monatigen Ausbildung im Abendkurs erhalten Sie ein dreisprachiges Zertifikat im Format DIN A3 sowie ein Zeugnis.
Fachkosmetiker/in

Die Voraussetzungen
- Mindestalter: Teilnahme ab dem 16. Lebensjahr möglich
- Schulabschluss: Nicht zwingend erforderlich
- Polizeiliches Führungszeugnis: Nein
- Ärztliches Attest: Ja, doch genügt der Nachweis, dass Sie frei von ansteckenden Krankheiten und für den Beruf der Kosmetikerin geeignet sind.
Ist eine staatliche Prüfung erforderlich?
Nein, denn unser Staat stellt es den Kosmetikschulen frei, ihre Abschlussprüfung staatlich abnehmen zu lassen.
Grundbedingung für eine staatliche Abschlussprüfung ist die Teilnahme an 1.280 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis, worin allgemeinbildender Unterricht, wie z. B. Politik und Wirtschaftkunde enthalten ist. Solch eine Ausbildung ist grundsätzlich nur im Tageskurs möglich.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Schulsystemen gibt es eine 3-jährige Ausbildung (ähnlich dem Friseurberuf). Der theoretische Teil wird dabei vom Staat unterrichtet (Berufsschulbesuch). Dieser findet in einer öffentlichen Berufsschule statt.
Für den praktischen Teil z. B. muss sich der Schüler ein Kosmetikinstitut suchen, dass sich verpflichtet, ihn drei Jahre lang auszubilden.
Diese Schulform ist unserer Meinung nach nicht effektiv, da der Schüler eine sehr lange Ausbildungszeit hat und es auch nur wenige Institute gibt, die sich auf eine derartige dreijährige Ausbildungszeit einlassen. Die Inhaberin eines Institutes muss sich zudem einer Ausbilder-Eignungsprüfung unterziehen.
