AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Intensivausbildungen/Wochenendkurse

 

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der kompletten Ausbildungsgebühr, auch wenn die Ausbildung verspätet begonnen, vorzeitig abgebrochen oder gar nicht begonnen wird. Bei unverschuldeter Verhinderung, z. B. durch Krankheit, kann der Unterricht in einem späteren Lehrgang unter Anrechnung der gezahlten Gebühren nachgeholt werden. Bei einer Kündigung bis 6 Monate vor Ausbildungsbeginn hat der Schüler 10%, bis 4 Monate vor Ausbildungsbeginn 40%, bis 2 Monate vor Ausbildungsbeginn 60% und danach die volle Lehrgangsgebühr zu zahlen. Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der privaten Kosmetikschule Norbert Engler gelesen und akzeptiere diese.

AGB – Ausbildungen zum/zur Kosmetiker/in und Make-up Artist

Mit der Unterzeichnung durch den Schüler kommt der Ausbildungsvertrag wirksam zustande. Eine Ausbildungsbestätigung ist nicht erforderlich; der Schulleiter/die Schule muss den Vertrag nicht zur Wirksamkeit gegenzeichnen. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr, auch wenn die Schülerin/der Schüler die Ausbildung verspätet beginnt, vorzeitig abbricht oder überhaupt nicht aufnimmt. Bei einem amtsärztlich attestierten Ausbildungsverbot hat die Schülerin das Recht zur außerordentlichen Kündigung. § 626 BGB bleibt hiervon unberührt. Ferien unterbrechen nicht die Ausbildung und entbinden nicht von der Schulgeldpflicht. Das Kündigungsrecht des § 627 ist ausgeschlossen. Wenn eine monatliche Schulgeldzahlung vereinbart wurde, ist dies stets zum Ersten eines Monats zu entrichten. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten kann die Schule den Schüler von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausschließen und/oder die Teilnahme an den Abschlussprüfungen verweigern. Ebenso werden in diesem Fall die kompletten noch ausstehenden Ausbildungsgebühren zur Zahlung fällig. Die Haftung der Schule wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Schule haftet nicht für den Verlust mitgebrachter Gegenstände. Der Schüler erklärt mit seiner Unterschrift, dass er sich zeitnah ärztlich untersuchen lässt und spätestens bei Ausbildungsbeginn eine Bescheinigung vorlegt, in der die berufliche Eignung attestiert wird und dass keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme an der Ausbildung sprechen. Bis 6 Monate vor Ausbildungsbeginn hat der Schüler bei Rücktritt 10 %, bis 4 Monate 40 %, bis 2 Monate 60 % und später 100 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen. Der Schüler erlaubt, dass die Schule seinen Namen und seine Adresse ausgewählten Produkte-  und  Geräteherstellern zwecks Zusendung berufsbezogenen Informationsmaterials zur Verfügung gestellt werden. Der Schüler kann seine Erlaubnis jederzeit widerrufen. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kosmetikschule Norbert Engler gelesen und akzeptiere diese. Die Schule erbringt ihre Leistung gegenüber dem Schüler in Frankfurt/Main, Zeil 51.